Vorbeugen ist besser als heilen. Deshalb berät act legal Geschäftsführer, Aktionäre/Anteilseigner, Inhaber von Hinterlegungsscheinen und Investoren gerne in einem frühen Stadium über die Ansatzpunkte und die Gestaltung der Zusammenarbeit. Manchmal ist dieser Punkt jedoch überschritten und es droht trotz allem ein Konflikt. Dann setzt act legal alles daran, die Position seiner Mandanten zu stärken, wo immer dies möglich ist.
Beilegen, wo es möglich ist, prozessieren, wo es nötig ist
Manchmal ist der Gang zum Gericht unvermeidlich; häufig jedoch können Probleme auch außerhalb des Gerichtssaals gelöst werden. Das spart Zeit und Geld, und auch eine mögliche Rufschädigung wird so vermieden. Im Laufe der Jahre haben unsere Spezialist*innen für Unternehmens- und Handelsstreitigkeiten bei Vertragsstreitigkeiten, Missbrauch von Mehrheitsrechten, festgefahrenen Entscheidungsprozessen, Missmanagement, Interessenkonflikten, guter/schlechter Unternehmensführung oder schlichtweg bei Täuschung und Betrug und anderem schädigendem Verhalten beraten und prozessiert. Diese Prozesse werden vor der Unternehmenskammer und vor dem ordentlichen Zivilgericht geführt.
Darüber hinaus führt act legal regelmäßig Sammelklagen für Interessengruppen im Namen ihrer Mitglieder durch und ist in Schiedsgerichtsverfahren und in Verfahren mit verbindlichen Gutachten tätig.
Waarmee kunnen wij u helpen?
● (Verstoß gegen) Aktionärs-/Anteilseignerverträge ● Ausgabe von Anteilscheinen/Aktien, Refinanzierung ● Abschluss oder Beendigung einer juristischen Kooperation ● Vorenthaltung von Informationen ● Interessenkonflikt ● Benachteiligung von Minderheitsaktionären/-anteilseignern ● Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern ● Zertifizierung und Dezertifizierung, Zertifikatsinhaber ● Kollektivinteressen ● Konzernhaftung (Übernahme der Haftung der Muttergesellschaft für die Schulden der Tochtergesellschaft – in den Niederlanden auch 403-Erklärung genannt) ● Entlastung ● Finanzielle Abrechnung, Gewinnverteilung ● Streitigkeiten zwischen Anteilseignern ● Streitigkeiten mit Anlegern ● Festgefahrene Entscheidungsprozesse innerhalb der Hauptversammlung oder des Vorstands ● Unrechtmäßige Dividendenausschüttungen ● Entlassung und Ernennung ● Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder ● Übernahmestreitigkeiten zwischen Stakeholdern ● Streit innerhalb von Zusammenschlüssen ● Verstoß gegen Übernahmeverträge ● Auskauf oder Freisetzung von Aktionären/Anteilseignern ● Aufhebung von Beschlüssen ● Verwässerung für Aktionäre/Anteilseigner ● Bewertungsstreitigkeiten ● Misswirtschaft, Missmanagement
Platzierung in The Legal 500
act legal erhielt die Platzierung „Leading Firm“ in der Kategorie Dispute Resolution: Commercial Litigation in The Legal 500 EMEA 2024, umrahmt von lobenden Worten unserer Mandant*innen:
„Good knowledge; quick reply„.
„Good understanding of our business; they think several steps ahead in the process„.
„Very approachable, quick delivery, thorough and pleasant to work with„.
„Berth Brouwer and Katinka Verdurmen are both excellent lawyers, approachable, fast, down-to-earth, thorough, knowledgeable, an eye for the business, everything you want your lawyer to be and on top of that. very nice people„.